Corona-Schutzverordnung regelt weitere Einschränkungen bis zum 31. Januar

Personen aus einem Haushalt dürfen sich nur mit einer Person aus einem anderen Haushalt treffen

Zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gelten ab sofort weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens, die das Land NRW in der Corona-Schutzverordnung festlegt. Alle Regeln gelten vorerst bis einschließlich 31. Januar.

Personen aus einem Haushalt dürfen sich nur mit einer Person aus einem anderen Haushalt treffen. Diese Person darf von zu betreuenden Kindern aus ihrem Hausstand begleitet werden. Feiern sind generell untersagt, Beerdigungen und standesamtliche Trauungen dürfen aber stattfinden. Die Maskenpflicht gilt weiterhin jederzeit an Haltestellen, in Bussen und Bahnen, öffentlichen Gebäuden, auf Wochenmärkten, vor Geschäften, auf dazugehörigen Parkplätzen, in allen Innen- und Außenbereichen, wo Menschen auf engem Raum für längere Zeit aufeinandertreffen, und auf Spielplätzen – ausgenommen sind hier nur Kinder, die noch nicht im Schulalter sind. In Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen müssen Besucherinnen und Besucher eine FFP2-Maske tragen.

Die Kindergartenbetreuung geht in den eingeschränkten Pandemiebetrieb. In der Kindertagespflege erfolgt die Betreuung der Kinder im zeitlichen Umfang der Betreuungsverträge. In den Schulen wird der Präsenzunterricht ausgesetzt. Für Kinder der Klassen 1 bis 6 gibt es ein Notbetreuungsangebot. Weitere Informationen erhalten Eltern direkt von den Kitas und Schulen. Für manche Familien sind die Einschränkungen und damit einhergehende Kontaktbeschränkungen besonders belastend. [PDF]Entsprechende Beratungsstellen sind weiterhin erreichbar und bieten per Telefon, Video-Telefonie und zum Teil auch in persönlichen Terminen ihre Unterstützung an.

Alkoholverzehr im öffentlichen Raum bleibt verboten

Der Betrieb von Restaurants, Gaststätten, Imbissen, Kneipen, Cafés und anderen gastronomischen Einrichtungen bleibt laut Corona-Schutzverordnung untersagt, Lieferdienste können aber angeboten werden. Der Verkauf von alkoholischen Getränken ist zwischen 23 und 6 Uhr untersagt, der Verzehr im öffentlichen Raum ist ganztägig verboten.

Weiterhin öffnen dürfen Geschäfte für Lebensmittel, Getränke und Tiernahrung, Wochenmärkte, Drogerien, Apotheken, Sanitätshäuser, Tankstellen, Poststellen und Banken. Das Tragen eines sogenannten Gesichtsvisiers ersetzt für die Beschäftigten aber nicht das verpflichtende Tragen einer Maske, wenn kein echter Schutz durch eine Plexiglas-Trennscheibe gegeben ist. Der Verkauf von Schnitt- und Topfblumen bleibt erlaubt. Alle nicht genannten Geschäfte müssen geschlossen bleiben, dazu gehören auch Friseursalons und Tattoostudios. In den geöffneten Geschäften dürfen sich pro angefangene zehn Quadratmeter weiterhin eine Kundin oder ein Kunde aufhalten. Für Verkaufsflächen, die größer als 800 Quadratmeter sind, gelten weitere Einschränkungen.

Zulässig bleiben der Versandhandel sowie die Auslieferung bestellter Waren. Ebenso ist es gestattet, bestellte Waren per Abhol-Service an Kundinnen und Kunden auszugeben, beispielsweise an der Ladentür, wenn dies unter der Beachtung von Schutzmaßnahmen vor Infektionen kontaktfrei erfolgen kann. Bei den Monheimer Lokalhelden kann unter [extern]www.monheimer-lokalhelden.de weiter bestellt werden, die Punschpunkte-Aktion wird verlängert.

Die Kundencenter der Monheimer Kulturwerke und der MEGA sowie die Monheim-Ticket-Servicestelle von den Bahnen der Stadt Monheim werden für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Monheimer Kulturwerke sind montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr unter Telefon  +49 2173 276-444 oder per E-Mail an [E-Mail]info@monheimer-kulturwerke.de erreichbar, die MEGA montags bis donnerstags von 7.30 bis 16.45 Uhr und freitags von 7.30 bis 12.30 Uhr unter Telefon +49 2173 9520-222 oder per E-Mail an [E-Mail]info@mega-monheim.de und die BSM montags bis donnerstags von 7.30 bis 16.30 Uhr und freitags von 7.30 bis 12.30 Uhr unter Telefon +49 2173 9574-10 oder per E-Mail an [E-Mail]monheim-pass@bahnen-monheim.de. Fahrkarten können weiterhin in vielen Bussen oder an den bekannten Verkaufsstellen erworben werden. Eine Liste gibt es auf der Internetseite der Bahnen der Stadt Monheim unter [extern]www.bahnen-monheim.de/service/vertriebsstellen.

Bestellservice der Bibliothek ist wieder erlaubt

Die städtische Kunstschule, das Ulla-Hahn-Haus, das Haus der Jugend, das Rheincafé, die Mo.Ki-Cafés und alle MonChronik-Standorte bleiben geschlossen. Der musikalische Präsenzunterricht bleibt untersagt, der Unterricht der Musikschule wird online angeboten. In der Volkshochschule können auch die Aus- und Weiterbildungsangebote des Zweiten Bildungswegs und Integrationsangebote wie „Deutsch als Fremdsprache“ nicht mehr stattfinden. Anmeldungen für die neuen Programme von VHS, Kunstschule und Ulla-Hahn-Haus sind im Internet oder telefonisch möglich. Die städtischen Sportanlagen und das Mona Mare sind für die Öffentlichkeit weiterhin geschlossen.

Der Bestellservice der Bibliothek ist wieder erlaubt: Wer möchte, kann bestellte Medien direkt vor Ort abholen. Einen aktuellen Einblick in den Bestand gibt es im Internet unter [extern]www.bibnet.smartbib.de über den Reiter Monheim. Medienwünsche werden per E-Mail mit Angabe der Nutzernummer an [E-Mail]bibliothek@monheim.de entgegengenommen. Für Fragen steht das Team der Bibliothek unter Telefon +49 2173 951-4130 zur Verfügung. Alle aktuell ausgeliehenen Medien werden automatisch bis zur Wiedereröffnung der Bibliothek verlängert. Wer Ausgeliehenes vorher zurückgeben möchte, kann aber auch die Rückgabeanlage der Bibliothek nutzen.

Das Bürgerbüro ist weiterhin wie gewohnt wochentags von 9 bis 19 Uhr und samstags von 9 bis 16 Uhr geöffnet. Auf verschiebbare Präsenztermine sollten Bürgerinnen und Bürger aber verzichten und sich mit Anliegen möglichst schriftlich oder telefonisch an die Stadt wenden. Das gilt auch für alle weiteren städtischen Dienstleistungen im Rathaus. Der Service für die Bürgerinnen und Bürger wird grundsätzlich ebenso offen gehalten wie die Türen. Ein persönlicher Besuch sollte jedoch wirklich nur in dringenden Fällen erfolgen. Auch der Wertstoff bleibt bis auf Weiteres zu den gewohnten Zeiten geöffnet.

Für Fragen, die teilweise auch gesundheitliche Aspekte abdecken, hat der Kreis Mettmann eine eigene Hotline geschaltet. Sie ist unter der +49 2104 993535 zu erreichen. Das Gesundheitsamt behandelt jedoch keine Erkrankten. Wer corona-typische Symptome hat, sollte sich an seine Hausärztin oder den Hausarzt oder an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundeseinheitlichen Telefonnummer 116117 wenden. Weitere Informationen gibt es zudem hier: [extern]www.sonderlage-kreis-mettmann.de.

Die Regel, dass der Bewegungsradius in Regionen mit einer Inzidenz von mehr als 200 auf 15 Kilometer eingeschränkt wird, hat das Land nicht in der Corona-Schutzverordnung aufgenommen. Die Inzidenz im Kreis Mettmann liegt am Montag, 11. Januar, bei 190,3. Am Dienstag, 12. Januar, findet eine Sondersitzung des nordrhein-westfälischen Landtags zur Corona-Schutzverordnung statt. (bh)

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