Auf das individuelle Entgelt der Teilnehmenden werden folgende kombinierbare Ermäßigungen in folgender Reihenfolge gewährt:
1. Einkommensabhängig: 50%
a. Bei Vorlage eines Wohngeldbescheides, bei Bezug von ALG II, bei Vorliegen einer Befreiung von den Rundfunkgebühren
b. Für Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten sowie Auszubildende bis zum 25. Lebensjahr sowie Absolventinnen und Absolventen des FSJ und Au-Pairs
2. Inhaber einer gültigen Ehrenamtskarte Nordhrein-Westfalen: 25%
3. Frühbucher (wer sich mindestens 5 Kalenderwochen vor Veranstaltungsbeginn angemeldet hat): 5%