Service

Beratung

Hinweise zu Beratungsmöglichkeiten finden Sie bei den jeweiligen Programmbereichen; ebenso wie die einzelnen Termine, zu denen Beratungen angeboten werden. Bei Fragen, die möglicherweise auch telefonisch beantwortet werden können, wenden Sie sich an den zuständigen pädagogischen Leiter des Programmbereichs.


Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8.30 bis 12:30 Uhr
und nach Vereinbarung


Anfahrt

[extern] Bus/Bahn

Ab S-Bahnhof Langenfeld: Linie 791 bis Haltestelle "Kulturzentrum", ab S-Bahnhof Hellerhof Linie 789 bis Haltestelle "Kulturzentrum", von Leverkusen: Linie 233 bis "Kulturzentrum"

[extern]Mit dem PKW

Autobahn A 59, Abfahrt Monheim/Langenfeld, Opladener Straße folgend in Richtung Monheim circa 3 km, mündend auf den Berliner Ring, Parkplatz "Kulturzentrum" ist ausgeschildert


Veranstaltungsorte

Volkshochschule

Tempelhofer Straße 15

40789 Monheim am Rhein

[extern]Otto-Hahn-Gymnasium

Berliner Ring 7

40789 Monheim am Rhein

[extern]Biologische Station Haus Bürgel

Stadt Düsseldorf - Kreis Mettmann e.V.

Urdenbacher Weg

40789 Monheim am Rhein

[extern]Peter-Ustinov-Gesamtschule

Falkenstraße 8

40789 Monheim am Rhein

[extern]Küchenstudio Seele

Niederstraße 15A

40789 Monheim am Rhein

[extern]Winrich-von-Kniprode-Grundschule

Monheimer Straße 5

40789 Monheim am Rhein


Links


Häufig gestellte Fragen

Wer mindestens 16 Jahre alt ist, kann bei der Volkshochschule Kurse belegen. Kinder können mit beziehungsweise durch ihre Eltern angemeldet werden.

Anmeldungen zur Teilnahme an Veranstaltungen der Volkshochschule können schriftlich, per E-Mail, über das Internet-Angebot der Volkshochschule, per Telefax oder persönlich vorgenommen werden. Telefonische Anmeldungen sind leider nicht möglich.

Wenn Sie sich persönlich angemeldet haben, können Sie Ihre Anmeldebestätigung gleich mitnehmen. Wenn Sie uns Ihre E-Mail-Adresse genannt haben, senden wir Ihnen die Anmeldebestätigung gerne per E-Mail zu.

Ermäßigungen können nur unter der Voraussetzung gewährt werden, dass der Antrag auf Entgeltermäßigung bei Anmeldung gestellt wird und der Nachweis zur Berechtigung von Entgeltermäßigungen nach den folgenden Vorschriften vor Beginn der Veranstaltung erbracht wurde:

a) Sofern das individuelle Entgelt der Teilnehmenden 15 Euro übersteigt, werden folgende Ermäßigungen gewährt:

• bei Nachweis des Bezugs von Wohngeld: 50 %.

• bei Nachweis der Befreiung vom Rundfunkbeitrag: 80 %

 

b) Sofern das individuelle Entgelt der Teilnehmenden 15 Euro beträgt oder unterschreitet, werden folgende Ermäßigungen gewährt:

• bei Nachweis des Bezugs von Wohngeld: 100 %.

• bei Nachweis der Befreiung vom Rundfunkbeitrag: 100 %

 

c) Darüber hinaus werden folgende Ermäßigungen gewährt:

• für Schülerinnen und Schüler, Studierende sowie Auszubildende bis zum 27. Lebensjahr sowie Absolvierende eines FSJ und Au-Pairs bei Vorlage eines gültigen, aktuellen Nachweises: 50 %.

•  für Inhabende einer gültigen Ehrenamtskarte Nordrhein-Westfalen: 25 %

• für Teilnehmende, die sich im Kurs per Weitermeldeliste für einen Folgekurs anmelden: 5 %

Wenn ein Kurs wegen mangelnder Anmeldungen oder aus anderen Gründen nicht zustande kommt, benachrichtigen wir Sie so früh wie möglich. Da wir Sie bei kurzfristigen Terminänderungen tagsüber benachrichtigen möchten, hinterlassen Sie die Rufnummer, unter der Sie tagsüber zu erreichen sind.

Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung des Entgelts.

Abmeldungen sind bis zu fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn entgeltfrei möglich. Danach wird stets das volle Entgelt fällig.

Fallen Veranstaltungen aus und können nicht nachgeholt werden, so werden bereits gezahlte Entgelte anteilig für die nicht stattgefundenen Veranstaltungsstunden bargeldlos erstattet.

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform, zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail, widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit dem Erhalt der Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an die Geschäftsstelle der VHS, Tempelhofer Straße 15, 40789 Monheim am Rhein.

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen, zum Beispiel Zinsen, herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung, zum Beispiel Unterrichtsmaterialien, ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgeben, müssen Sie uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Das gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.

Mit der Anmeldung erteilen Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat. Ihr Teilnahmeentgelt wird nach Veranstaltungsende fällig und dann von Ihrem Girokonto abgebucht.

Sie können über den Besuch jeden Kurses eine Teilnahmebescheinigung auf Anfrage erhalten. Bitte kontaktieren Sie hierzu die VHS ([E-Mail]vhs@monheim.de). Sie erhalten automatisch eine Teilnahmebescheinigung, wenn diese im Kursangebot ausgeschrieben ist.



Hausordnung, Haftung, Versicherung

Auch die VHS ist in Schulen und anderen Häusern mit ihren Kursen nur zu Gast und gehalten, die jeweilige Hausordnung zu beachten.

Wir bitten Sie deshalb, in den Schulen nicht zu rauchen und Tische und Stühle wieder so anzuordnen, wie sie vor Beginn der Kursstunde angetroffen wurden. Für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von Gegenständen, insbesondere von Kleidungsstücken, Lernmaterial oder Fahrzeugen können wir leider keine Haftung übernehmen.

Andere Schadensfälle, insbesondere Unfallschäden, melden Sie bitte sofort bei der VHS-Geschäftsstelle.


Allgemeine Geschäftsbedingungen


Satzung und Entgeltordnung

Satzung und Entgeltordnung werden vom Rat der Stadt Monheim am Rhein verabschiedet. Damit haben beide Dokumente den Status des Ortsrechts.

Die Satzung der VHS Monheim am Rhein konkretisiert die Vorgaben des Weiterbildungsgesetzes NRW auf der Ebene des Ortsrechts. Jede VHS muss eine Satzung haben gemäß Weiterbildungsgesetz. Darin werden unter anderem klar definiert: 

  • Organisation der VHS
  • Stellung der VHS-Leitung
  • Mitwirkung in der VHS

[PDF]Satzung der Volkshochschule Monheim am Rhein

Die Entgeltordnung regelt die Preise für den Besuch von VHS-Angeboten. Dabei werden zwei Bereiche unterschieden:

  • das allgemeine Kursangebot nach Weiterbildungsgesetz
  • Auftragsmaßnahmen, die einzelvertraglich geregelt werden (z.B. Arbeitsfördermaßnahmen, Unternehmensangebote)

[PDF]Entgeltordnung der Volkshochschule Monheim am Rhein

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+49 2173 951-4123

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